Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in herausfordernden Lebensphasen vorübergehend fachliche Begleitung benötigen. Die Unterstützung orientiert sich an dem jeweiligen Jugendhilfebedarf sowie den Interessen und Stärken der jungen Menschen. Im Fokus steht der Erhalt des familiären und sozialen Gefüges unter Berücksichtigung einer gesunden seelischen und körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Dabei können freizeitpädagogische oder schulbezogene Angebote ebenso wie systemische und familienorientierte Methoden zum Einsatz kommen.
Diese Form der Jugendhilfe basiert auf den §§ 27, 30 und 35a SGB VIII. Gemäß § 41 SGB VIII kann eine Einzelfallhilfe auch für junge Volljährige gewährt werden.