Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
– anonym –
Eltern und Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27 SGB VIII. Aus der Bandbreite der verschiedenen Formen der Jugendhilfe bieten wir Aufsuchende Familientherapie, Systemische Beratung in Familien und Systemische Erziehungsbeistandschaft an.
Diese Angebote beinhalten folgende Ziele:
- Erhalt und Schutz des Kindeswohls
- Aktivierung der Ressourcen und Stärkung des Zusammenhalts in Familien
- Beachtung der Entwicklungsphasen
- Sensibilisierung für unterschiedliche Bedürfnisse, Autonomiebestrebungen und deren Grenzen im Zusammenleben
- Erarbeiten konstruktiver Handlungsalternativen an Stelle gefährdender Verhaltensmuster und destruktiver Kommunikationskreisläufe
- Unterstützung beim Aufbau hilfreicher und entlastender Netzwerke
- Stärkung von Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung